Am 20.04.2018 wurden im Nationalrat die Erleichterungen zum Datenschutz beschlossen. Erstens wurde klargestellt, dass sich der Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung und des Datenschutzgesetzes nur auf natürliche Personen bezieht. Damit werden Auslegungsprobleme und Rechtsunsicherheiten beseitigt. Besonders positiv zu bewerten ist die Verweigerung der Auskunft, wenn dadurch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse preisgegeben würden. Wichtig ist auch die Klarstellung, dass …