EU – DSGVO Erleichterungen
Am 20.04.2018 wurden im Nationalrat die Erleichterungen zum Datenschutz beschlossen.
Erstens wurde klargestellt, dass sich der Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung und des Datenschutzgesetzes nur auf natürliche Personen bezieht. Damit werden Auslegungsprobleme und Rechtsunsicherheiten beseitigt.
Besonders positiv zu bewerten ist die Verweigerung der Auskunft, wenn dadurch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse preisgegeben würden.
Wichtig ist auch die Klarstellung, dass neben der juristischen Person selbst nicht gleichzeitig ihr Vertreter bzw. der verantwortliche Beauftragte für denselben Verstoß bestraft werden darf. Die ausdrückliche Regelung des Prinzips „Beraten statt Strafen“ im Gesetzestext trägt dazu bei, den Unternehmen Ängste vor den hohen Strafdrohungen der Datenschutz-Grundverordnung zu nehmen.
Trotz der Erleichterungen in den letzten Tagen müssen wir uns als Unternehmer weiter mit der EU-DSGVO beschäftigen.
Unsere KOBAS Klienten-Informationen werden von uns laufend aktualisiert und an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine gute Umsetzung, schönes Wochenende und vor allem gute Umsätze in den nächsten Wochen!